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WICHTIGE BEGRIFFE
A
- Annuität
- Annuitätendarlehen
- Anschlussfinanzierung
Annuität
Regelmäßige, gleichbleibende Rate aus Zins und Tilgung. Während der Laufzeit steigt der Anteil der Tilgung um die Höhe des abnehmenden Zinsanteils, der sich auf Grund der abnehmenden Restschuld verringert.
Annuitätendarlehen
Ein Darlehen mit regelmäßiger, gleichbleibender Rate aus Zins und Tilgung (Annuität) über den vereinbarten Zeitraum der Zinsbindung. Aufgrund der sich verringernden Restschuld und damit einhergehenden verringerten Zinslast erhöht sich mit der Zeit der Tilgungsanteil der regelmäßigen Rate.
Anschlussfinanzierung
Verbleibt nach Ablauf der Zinsbindung eine Restschuld, kann diese als neues Darlehen bei der gleichen Bank (Prolongation) oder einem anderen Kreditinstitut (Umschuldung) anschlussfinanziert werden. Mittels eines Forward-Darlehens haben Kreditnehmer die Möglichkeit, bis zu 66 Monate vor Ablauf der Zinsbindung einen neuen Darlehensvertrag zur Anschlussfinanzierung einer bestehenden Finanzierung zu schließen.
B
- Bausparvertrag
- Beleihungsauslauf
- Beleihungswert
- Bereitstellungszinsen
- Bereitstellungszinsfreie Zeit
- Bodenrichtwert
Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist die Kombination eines Sparvertrages und eines aus der daraus gewonnenen Ansparung folgenden Darlehensanspruchs. Guthabens- und Darlehenszinsen werden bei Vertragsbeginn für die komplette Laufzeit festgelegt. Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung kann der Bausparvertrag auch zur Absicherung des Zinssatzes nach Ablauf der Zinsbindung genutzt werden. Speziell zertifizierte Wohnriester-Bausparverträge werden im Rahmen der Riester-Förderung in der Anspar- und Darlehensphase mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert.
Beleihungsauslauf
Das Verhältnis der Darlehenshöhe zum Beleihungswert, in Prozent ausgedrückt. Die Höhe des Beleihungsauslaufs hat einen Einfluss auf den angebotenen Zinssatz. Je geringer also der Beleihungsauslauf, z.B. auf Grund von eingesetztem Eigenkapital, desto geringer der zu erzielende Zinssatz für das Darlehen.
Beleihungswert
Der vom Kreditgeber ermittelte Wert, der nachhaltig bei einem späteren Verkauf des zu finanzierenden Objekts erzielt werden kann. Hier berücksichtigen viele Kreditinstitute auch Wertminderungen, z.B. eine schlechte Lage oder das Alter des Objekts, sowie Wertsteigerungen, z.B. geplante Modernisierungsmaßnahmen.
Bereitstellungszinsen
Zinsen, die ein Kreditgeber für einen bereitgestellten, aber noch nicht abgerufenen/ausbezahlten Anteil des zugesagten Darlehens verlangt. In der Regel fallen diese erst nach der sogenannten bereitstellungszinsfreien Zeit an, welche in Darlehensverträgen stark variieren kann.
Bereitstellungszinsfreie Zeit
Zeitraum, in welchem der Kreditgeber keine Zinsen auf nicht abgerufene Darlehensanteile erhebt. Die bereitstellungszinsfreie Zeit kann in Darlehensverträgen stark variieren. Eine lange bereitstellungszinsfreie Zeit kann vor allem bei Bauvorhaben mit mehreren, zeitlich unterschiedlichen Teilzahlungen sinnvoll sein.
Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist der Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens, der in der Regel vom Gutachterausschuss einer Kommune ermittelt wird. Der Bodenrichtwert ist mit ausschlaggebend für den Gesamtwert, der für eine Immobilie festgelegt wird.
Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist die Kombination eines Sparvertrages und eines aus der daraus gewonnenen Ansparung folgenden Darlehensanspruchs. Guthabens- und Darlehenszinsen werden bei Vertragsbeginn für die komplette Laufzeit festgelegt. Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung kann der Bausparvertrag auch zur Absicherung des Zinssatzes nach Ablauf der Zinsbindung genutzt werden. Speziell zertifizierte Wohnriester-Bausparverträge werden im Rahmen der Riester-Förderung in der Anspar- und Darlehensphase mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert.
E
- Effektivzins
- Eigenkapital
- Eigenleistung
Effektivzins
Der Effektivzins spiegelt die Gesamtkosten des Darlehens über die Laufzeit bis zur Rückzahlung wieder. Er beinhaltet neben dem Sollzins weitere in Prozent zur Darlehenssumme anfallende Zusatzkosten, z.B. Bearbeitungsgebühren, Kosten durch verzögerte Verrechnung von Tilgungsanteilen oder den Einfluss des Auszahlungskurses. Andere Kosten, z.B. für ein Wertgutachten, Kontoführungsgebühren u.a., sind dagegen nicht im Effektivzins enthalten.
Eigenkapital
Eigene finanzielle Mittel in Form von Bankguthaben oder Bausparguthaben, des bereits erworbenen und zu bebauenden Grundstücks und weiteren verwendbaren Eigenmitteln, die beim Finanzierungsvorhaben eingebracht werden können.
Eigenleistung
Selbst erbrachte, wertsteigernde Leistungen an der Immobilie, wie z.B. der Innenausbau oder die Fassadendämmung bei einem Neubau.
Effektivzins
Der Effektivzins spiegelt die Gesamtkosten des Darlehens über die Laufzeit bis zur Rückzahlung wieder. Er beinhaltet neben dem Sollzins weitere in Prozent zur Darlehenssumme anfallende Zusatzkosten, z.B. Bearbeitungsgebühren, Kosten durch verzögerte Verrechnung von Tilgungsanteilen oder den Einfluss des Auszahlungskurses. Andere Kosten, z.B. für ein Wertgutachten, Kontoführungsgebühren u.a., sind dagegen nicht im Effektivzins enthalten.
F
- Forward-Darlehen
Forward-Darlehen
Darlehen, das teilweise bis zu 66 Monate im Voraus, vor Ablauf der Zinsbindung eines bestehenden Darlehensvertrages, zur Anschlussfinanzierung gewährt werden kann. Somit können sich Kreditnehmer aktuell günstige Darlehenskonditionen schon weit vor Ablauf der Zinsbindung sichern. Diese Konditionssicherung ist meist mit einem an die Zeit bis zum Beginn des neuen Darlehens gebundenen Zinsaufschlag verbunden.
Forward-Darlehen
Darlehen, das teilweise bis zu 66 Monate im Voraus, vor Ablauf der Zinsbindung eines bestehenden Darlehensvertrages, zur Anschlussfinanzierung gewährt werden kann. Somit können sich Kreditnehmer aktuell günstige Darlehenskonditionen schon weit vor Ablauf der Zinsbindung sichern. Diese Konditionssicherung ist meist mit einem an die Zeit bis zum Beginn des neuen Darlehens gebundenen Zinsaufschlag verbunden.
G
- Grundbuch
- Grunderwerbsteuer
- Grundschuld
- Grundsteuer
Grundbuch
Ein vom Amtsgericht geführtes öffentliches Register, in dem bestehende Eigentumsverhältnisse und Rechte an Grundstücken in Deutschland eingetragen werden.
Grunderwerbsteuer
Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Je nach Bundesland beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises.
Grundschuld
Die Grundschuld umfasst die Belastung eines Grundstücks und grundstücksgleichen Rechts, z.B. die auf dem Grundstück erbaute Immobilie, zur Haftungsabsicherung eines bestimmten Geldbetrages. Die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch dient der Bank somit als Absicherung des vergebenen Darlehens. Eine Grundschuld ist im Gegensatz zu einer Hypothek nicht an die Forderung aus dem Immobiliendarlehen gebunden und kann auch auf andere Forderungen übertragen werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Bank alle Darlehen, die der Kunde bei einer Bank aufnimmt, in Höhe der Grundschuld absichern kann, auch wenn die Restschuld des eigentlichen Immobiliendarlehens über die Zeit abnimmt. Mittels Zweckerklärung kann jedoch der Umfang der Forderung festgelegt werden.
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer auf Grundstückseigentum inklusive deren Bebauung. Der Hebesatz als Grundlage der Höhe der zu zahlenden Steuer wird von der jeweiligen Kommune festgelegt. Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer, welche nur beim Kauf anfällt, ist die Grundsteuer jährlich zu zahlen.
Grundbuch
Ein vom Amtsgericht geführtes öffentliches Register, in dem bestehende Eigentumsverhältnisse und Rechte an Grundstücken in Deutschland eingetragen werden.
K
- Kaufnebenkosten
Kaufnebenkosten
Die bei einem Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallenden Kosten. Hierunter fallen beispielsweise Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Gebühren des Grundbuchamtes und die Maklerprovision.
Kaufnebenkosten
Die bei einem Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallenden Kosten. Hierunter fallen beispielsweise Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Gebühren des Grundbuchamtes und die Maklerprovision.
M
- Muskelhypothek
Muskelhypothek
siehe Eigenleistung
Muskelhypothek
siehe Eigenleistung
N
- Nichtabnahmeentschädigung
- Notarielle Beurkundung
- Notarielle Schuldanerkenntnis
- Notarkosten
Nichtabnahmeentschädigung
Wird ein genehmigtes Darlehen nicht abgerufen, also nicht ausgezahlt, ist die Bank berechtigt, für den entgangenen Zinsgewinn eine Entschädigung zu verlangen. Dies kommt z.B. zum Tragen, wenn das Objekt inzwischen an einen anderen Käufer verkauft wurde und somit die Darlehensgrundlage entfällt.
Notarielle Beurkundung
Die notarielle Beurkundung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Kaufvertrages. Der Kaufvertrag muss von einem Notar in Form einer Niederschrift abgefasst und vorgelesen werden. Der Notar bezeugt darüber hinaus die eigenhändigen und aus freien Stücken getätigten Unterschriften der Vertragsparteien und belehrt diese über ihre Rechte und Pflichten.
Notarielle Schuldanerkenntnis
Ein vom Notar beurkundetes Dokument, in welchem der Darlehensnehmer einräumt, dem Darlehensgeber etwas zu schulden. Da der Darlehensnehmer mit einer notariellen Schuldanerkenntnis die Forderung nicht mehr bestreiten kann, handelt es sich dabei um einen vollstreckbaren Titel, mit dem die Bank eine sofortige Zwangsvollstreckung anordnen kann, falls der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Notarkosten
Die Kosten des Notars beim Immobilienkauf beinhalten die Beurkundung des Kaufvertrags, die Eintragungen in das Grundbuch (Auflassungsvormerkung, Eigentümer, Grundschulden) und die Kosten für treuhänderische Abwicklung der Kaufpreiszahlung. Die Notarkosten belaufen sich im Regelfall auf 1,5 – 2,0 % des Kaufpreises.
Nichtabnahmeentschädigung
Wird ein genehmigtes Darlehen nicht abgerufen, also nicht ausgezahlt, ist die Bank berechtigt, für den entgangenen Zinsgewinn eine Entschädigung zu verlangen. Dies kommt z.B. zum Tragen, wenn das Objekt inzwischen an einen anderen Käufer verkauft wurde und somit die Darlehensgrundlage entfällt.
P
- Prolongation
Prolongation
Anschlussfinanzierung bei demselben Kreditinstitut zu neuen Darlehenskonditionen.
Prolongation
Anschlussfinanzierung bei demselben Kreditinstitut zu neuen Darlehenskonditionen.
R
- Restschuld
Restschuld
Die Restschuld entspricht der Darlehenssumme abzüglich der geleisteten Tilgungszahlungen. Die Restschuld zum Ende der Zinsbindung ist vor allem zur Bestimmung der Höhe der Anschlussfinanzierung relevant.
Restschuld
Die Restschuld entspricht der Darlehenssumme abzüglich der geleisteten Tilgungszahlungen. Die Restschuld zum Ende der Zinsbindung ist vor allem zur Bestimmung der Höhe der Anschlussfinanzierung relevant.
S
- Sollzins
- Sondertilgung
Sollzins
Der Sollzins beschreibt die Höhe der reinen Darlehensverzinsung ohne Zusatzkosten. Nicht berücksichtigt werden zusätzliche Darlehenskosten wie z.B. Bearbeitungsgebühren. Diese werden durch den Effektivzins ausgewiesen. Der Sollzins ist, abweichend vom Effektivzins, die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Zinszahlung und damit der Ratenhöhe einer Immobilienfinanzierung bzw. Baufinanzierung.
Sondertilgung
Eine über die regelmäßige Tilgung (z.B. die monatliche Rate) hinausgehende Zahlung wird als Sondertilgung bezeichnet. Sondertilgungsmöglichkeiten müssen im Darlehensvertrag festgehalten werden, da der Kreditgeber ansonsten das Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat.
Sollzins
Der Sollzins beschreibt die Höhe der reinen Darlehensverzinsung ohne Zusatzkosten. Nicht berücksichtigt werden zusätzliche Darlehenskosten wie z.B. Bearbeitungsgebühren. Diese werden durch den Effektivzins ausgewiesen. Der Sollzins ist, abweichend vom Effektivzins, die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Zinszahlung und damit der Ratenhöhe einer Immobilienfinanzierung bzw. Baufinanzierung.
T
- Tilgung
- Tilgungsersatz
- Tilgungsfreie Darlehen
Tilgung
Über die Zinsen hinausgehende Zahlung, die zur Reduzierung der Restschuld verwendet wird. Die Tilgung ist meist Teil der regelmäßigen, monatlichen Rate.
Tilgungsersatz
Es gibt die Möglichkeit, anstelle einer regelmäßigen Tilgung während der Zinsbindung einen Bausparvertrag, eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung zur endfälligen Tilgung, sprich nach Ablauf der Zinsbindung, abzutreten. Konkret bedeutet dies, dass der Kreditnehmer während der Darlehenslaufzeit lediglich Zinsen zahlt und erst am Ende der Laufzeit z.B. die im Bausparvertrag angesparte Summe zur Rückzahlung des Darlehensbetrages einsetzt.
Tilgungsfreie Darlehen
Bei dieser Darlehensform werden während der Darlehenslaufzeit in der Regel nur die Zinsen gezahlt. Die Rückzahlung des aufgenommenen Darlehensbetrages wird erst zum Ablauf der Vertragslaufzeit des Darlehens fällig. Tilgungsfreie Darlehen werden meist mit Tilgungsersatzprodukten gekoppelt, die am Ende der Darlehenslaufzeit das Darlehen ganz oder teilweise ablösen.
Tilgung
Über die Zinsen hinausgehende Zahlung, die zur Reduzierung der Restschuld verwendet wird. Die Tilgung ist meist Teil der regelmäßigen, monatlichen Rate.
U
- Umschuldung
Umschuldung
Grundsätzlich wird bei einer Umschuldung ein neuer Kredit aufgenommen, um einen bestehenden Kredit abzulösen. Sie bedeutet auch einen Wechsel des Kreditinstituts bei einer Anschlussfinanzierung.
Umschuldung
Grundsätzlich wird bei einer Umschuldung ein neuer Kredit aufgenommen, um einen bestehenden Kredit abzulösen. Sie bedeutet auch einen Wechsel des Kreditinstituts bei einer Anschlussfinanzierung.
V
- Variabler Zins
- Verkehrswert
- Volltilger
- Vorfälligkeitsentschädigung
Variabler Zins
Bei einer variablen Zinsvereinbarung wird der Zinssatz des Immobiliendarlehens während der Laufzeit an den Marktzins angepasst. Ein solches Darlehen kann in der Regel jederzeit abgelöst werden. Diese Art des Darlehens eignet sich somit vor allem für Zwischenfinanzierungen, bei der Spekulation auf fallende Zinsen oder auch für Kreditnehmer mit hohen Sondertilgungen.
Verkehrswert
Der Verkehrswert entspricht dem durchschnittlichen Gegenwert einer Immobilie bei regulärem Verkauf am freien Markt.
Volltilger
Darlehensform, bei dem das Darlehen innerhalb der Zinsbindungsdauer komplett zurückgezahlt wird.
Vorfälligkeitsentschädigung
Wird ein Darlehen vorzeitig, also vor Ablauf der Zinsbindung, zurückgezahlt, so ist die Bank berechtigt, für den entgangenen Zinsgewinn eine Entschädigung zu verlangen.
Variabler Zins
Bei einer variablen Zinsvereinbarung wird der Zinssatz des Immobiliendarlehens während der Laufzeit an den Marktzins angepasst. Ein solches Darlehen kann in der Regel jederzeit abgelöst werden. Diese Art des Darlehens eignet sich somit vor allem für Zwischenfinanzierungen, bei der Spekulation auf fallende Zinsen oder auch für Kreditnehmer mit hohen Sondertilgungen.
Z
- Zinsbindung
- Zinsfestschreibung
- Zinszahlungsdarlehen
- Zwischenfinanzierung
Zinsbindung
Die Zinsbindung, auch Zinsbindungsdauer genannt, beschreibt den vertraglich festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen das Immobiliendarlehen gleichbleibend verzinst wird. Lange Zinsbindungen gehen in der Regel mit höheren Zinssätzen einher.
Zinsfestschreibung
siehe Zinsbindung
Zinszahlungsdarlehen
siehe Tilgungsfreies Darlehen
Zwischenfinanzierung
Eine Zwischenfinanzierung ist eine in der Regel kurzfristige Finanzierungsart mit einem variablen Zinssatz oder einer Zinsbindung von ein bis zwei Jahren. Die eigentliche Immobilienfinanzierung ist zum Zeitpunkt der Zwischenfinanzierung bereits sichergestellt. Eine Zwischenfinanzierung wird z.B. abgeschlossen, wenn eine Immobilie, deren Erlös in die eigentliche Baufinanzierung eines Objektes einfließen soll, zum Zeitpunkt des eigentlichen Objekterwerbs noch nicht verkauft werden kann und das Geld dadurch erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung steht. Die Zwischenfinanzierung dient somit der Überbrückung bis zum Erlangen des Erlöses aus dem Verkauf der anderen Immobilie.
Zinsbindung
Die Zinsbindung, auch Zinsbindungsdauer genannt, beschreibt den vertraglich festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen das Immobiliendarlehen gleichbleibend verzinst wird. Lange Zinsbindungen gehen in der Regel mit höheren Zinssätzen einher.
A
- Annuität
- Annuitätendarlehen
- Anschlussfinanzierung
Annuität
Regelmäßige, gleichbleibende Rate aus Zins und Tilgung. Während der Laufzeit steigt der Anteil der Tilgung um die Höhe des abnehmenden Zinsanteils, der sich auf Grund der abnehmenden Restschuld verringert.
Annuitätendarlehen
Ein Darlehen mit regelmäßiger, gleichbleibender Rate aus Zins und Tilgung (Annuität) über den vereinbarten Zeitraum der Zinsbindung. Aufgrund der sich verringernden Restschuld und damit einhergehenden verringerten Zinslast erhöht sich mit der Zeit der Tilgungsanteil der regelmäßigen Rate.
Anschlussfinanzierung
Verbleibt nach Ablauf der Zinsbindung eine Restschuld, kann diese als neues Darlehen bei der gleichen Bank (Prolongation) oder einem anderen Kreditinstitut (Umschuldung) anschlussfinanziert werden. Mittels eines Forward-Darlehens haben Kreditnehmer die Möglichkeit, bis zu 66 Monate vor Ablauf der Zinsbindung einen neuen Darlehensvertrag zur Anschlussfinanzierung einer bestehenden Finanzierung zu schließen.
B
- Bausparvertrag
- Beleihungsauslauf
- Beleihungswert
- Bereitstellungszinsen
- Bereitstellungszinsfreie Zeit
- Bodenrichtwert
Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist die Kombination eines Sparvertrages und eines aus der daraus gewonnenen Ansparung folgenden Darlehensanspruchs. Guthabens- und Darlehenszinsen werden bei Vertragsbeginn für die komplette Laufzeit festgelegt. Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung kann der Bausparvertrag auch zur Absicherung des Zinssatzes nach Ablauf der Zinsbindung genutzt werden. Speziell zertifizierte Wohnriester-Bausparverträge werden im Rahmen der Riester-Förderung in der Anspar- und Darlehensphase mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert.
Beleihungsauslauf
Das Verhältnis der Darlehenshöhe zum Beleihungswert, in Prozent ausgedrückt. Die Höhe des Beleihungsauslaufs hat einen Einfluss auf den angebotenen Zinssatz. Je geringer also der Beleihungsauslauf, z.B. auf Grund von eingesetztem Eigenkapital, desto geringer der zu erzielende Zinssatz für das Darlehen.
Beleihungswert
Der vom Kreditgeber ermittelte Wert, der nachhaltig bei einem späteren Verkauf des zu finanzierenden Objekts erzielt werden kann. Hier berücksichtigen viele Kreditinstitute auch Wertminderungen, z.B. eine schlechte Lage oder das Alter des Objekts, sowie Wertsteigerungen, z.B. geplante Modernisierungsmaßnahmen.
Bereitstellungszinsen
Zinsen, die ein Kreditgeber für einen bereitgestellten, aber noch nicht abgerufenen/ausbezahlten Anteil des zugesagten Darlehens verlangt. In der Regel fallen diese erst nach der sogenannten bereitstellungszinsfreien Zeit an, welche in Darlehensverträgen stark variieren kann.
Bereitstellungszinsfreie Zeit
Zeitraum, in welchem der Kreditgeber keine Zinsen auf nicht abgerufene Darlehensanteile erhebt. Die bereitstellungszinsfreie Zeit kann in Darlehensverträgen stark variieren. Eine lange bereitstellungszinsfreie Zeit kann vor allem bei Bauvorhaben mit mehreren, zeitlich unterschiedlichen Teilzahlungen sinnvoll sein.
Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist der Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens, der in der Regel vom Gutachterausschuss einer Kommune ermittelt wird. Der Bodenrichtwert ist mit ausschlaggebend für den Gesamtwert, der für eine Immobilie festgelegt wird.
Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist die Kombination eines Sparvertrages und eines aus der daraus gewonnenen Ansparung folgenden Darlehensanspruchs. Guthabens- und Darlehenszinsen werden bei Vertragsbeginn für die komplette Laufzeit festgelegt. Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung kann der Bausparvertrag auch zur Absicherung des Zinssatzes nach Ablauf der Zinsbindung genutzt werden. Speziell zertifizierte Wohnriester-Bausparverträge werden im Rahmen der Riester-Förderung in der Anspar- und Darlehensphase mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert.
E
- Effektivzins
- Eigenkapital
- Eigenleistung
Effektivzins
Der Effektivzins spiegelt die Gesamtkosten des Darlehens über die Laufzeit bis zur Rückzahlung wieder. Er beinhaltet neben dem Sollzins weitere in Prozent zur Darlehenssumme anfallende Zusatzkosten, z.B. Bearbeitungsgebühren, Kosten durch verzögerte Verrechnung von Tilgungsanteilen oder den Einfluss des Auszahlungskurses. Andere Kosten, z.B. für ein Wertgutachten, Kontoführungsgebühren u.a., sind dagegen nicht im Effektivzins enthalten.
Eigenkapital
Eigene finanzielle Mittel in Form von Bankguthaben oder Bausparguthaben, des bereits erworbenen und zu bebauenden Grundstücks und weiteren verwendbaren Eigenmitteln, die beim Finanzierungsvorhaben eingebracht werden können.
Eigenleistung
Selbst erbrachte, wertsteigernde Leistungen an der Immobilie, wie z.B. der Innenausbau oder die Fassadendämmung bei einem Neubau.
Effektivzins
Der Effektivzins spiegelt die Gesamtkosten des Darlehens über die Laufzeit bis zur Rückzahlung wieder. Er beinhaltet neben dem Sollzins weitere in Prozent zur Darlehenssumme anfallende Zusatzkosten, z.B. Bearbeitungsgebühren, Kosten durch verzögerte Verrechnung von Tilgungsanteilen oder den Einfluss des Auszahlungskurses. Andere Kosten, z.B. für ein Wertgutachten, Kontoführungsgebühren u.a., sind dagegen nicht im Effektivzins enthalten.
F
- Forward-Darlehen
Forward-Darlehen
Darlehen, das teilweise bis zu 66 Monate im Voraus, vor Ablauf der Zinsbindung eines bestehenden Darlehensvertrages, zur Anschlussfinanzierung gewährt werden kann. Somit können sich Kreditnehmer aktuell günstige Darlehenskonditionen schon weit vor Ablauf der Zinsbindung sichern. Diese Konditionssicherung ist meist mit einem an die Zeit bis zum Beginn des neuen Darlehens gebundenen Zinsaufschlag verbunden.
Forward-Darlehen
Darlehen, das teilweise bis zu 66 Monate im Voraus, vor Ablauf der Zinsbindung eines bestehenden Darlehensvertrages, zur Anschlussfinanzierung gewährt werden kann. Somit können sich Kreditnehmer aktuell günstige Darlehenskonditionen schon weit vor Ablauf der Zinsbindung sichern. Diese Konditionssicherung ist meist mit einem an die Zeit bis zum Beginn des neuen Darlehens gebundenen Zinsaufschlag verbunden.
G
- Grundbuch
- Grunderwerbsteuer
- Grundschuld
- Grundsteuer
Grundbuch
Ein vom Amtsgericht geführtes öffentliches Register, in dem bestehende Eigentumsverhältnisse und Rechte an Grundstücken in Deutschland eingetragen werden.
Grunderwerbsteuer
Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Je nach Bundesland beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises.
Grundschuld
Die Grundschuld umfasst die Belastung eines Grundstücks und grundstücksgleichen Rechts, z.B. die auf dem Grundstück erbaute Immobilie, zur Haftungsabsicherung eines bestimmten Geldbetrages. Die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch dient der Bank somit als Absicherung des vergebenen Darlehens. Eine Grundschuld ist im Gegensatz zu einer Hypothek nicht an die Forderung aus dem Immobiliendarlehen gebunden und kann auch auf andere Forderungen übertragen werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Bank alle Darlehen, die der Kunde bei einer Bank aufnimmt, in Höhe der Grundschuld absichern kann, auch wenn die Restschuld des eigentlichen Immobiliendarlehens über die Zeit abnimmt. Mittels Zweckerklärung kann jedoch der Umfang der Forderung festgelegt werden.
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer auf Grundstückseigentum inklusive deren Bebauung. Der Hebesatz als Grundlage der Höhe der zu zahlenden Steuer wird von der jeweiligen Kommune festgelegt. Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer, welche nur beim Kauf anfällt, ist die Grundsteuer jährlich zu zahlen.
Grundbuch
Ein vom Amtsgericht geführtes öffentliches Register, in dem bestehende Eigentumsverhältnisse und Rechte an Grundstücken in Deutschland eingetragen werden.
K
- Kaufnebenkosten
Kaufnebenkosten
Die bei einem Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallenden Kosten. Hierunter fallen beispielsweise Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Gebühren des Grundbuchamtes und die Maklerprovision.
Kaufnebenkosten
Die bei einem Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallenden Kosten. Hierunter fallen beispielsweise Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Gebühren des Grundbuchamtes und die Maklerprovision.
M
- Muskelhypothek
Muskelhypothek
siehe Eigenleistung
Muskelhypothek
siehe Eigenleistung
N
- Nichtabnahmeentschädigung
- Notarielle Beurkundung
- Notarielle Schuldanerkenntnis
- Notarkosten
Nichtabnahmeentschädigung
Wird ein genehmigtes Darlehen nicht abgerufen, also nicht ausgezahlt, ist die Bank berechtigt, für den entgangenen Zinsgewinn eine Entschädigung zu verlangen. Dies kommt z.B. zum Tragen, wenn das Objekt inzwischen an einen anderen Käufer verkauft wurde und somit die Darlehensgrundlage entfällt.
Notarielle Beurkundung
Die notarielle Beurkundung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Kaufvertrages. Der Kaufvertrag muss von einem Notar in Form einer Niederschrift abgefasst und vorgelesen werden. Der Notar bezeugt darüber hinaus die eigenhändigen und aus freien Stücken getätigten Unterschriften der Vertragsparteien und belehrt diese über ihre Rechte und Pflichten.
Notarielle Schuldanerkenntnis
Ein vom Notar beurkundetes Dokument, in welchem der Darlehensnehmer einräumt, dem Darlehensgeber etwas zu schulden. Da der Darlehensnehmer mit einer notariellen Schuldanerkenntnis die Forderung nicht mehr bestreiten kann, handelt es sich dabei um einen vollstreckbaren Titel, mit dem die Bank eine sofortige Zwangsvollstreckung anordnen kann, falls der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Notarkosten
Die Kosten des Notars beim Immobilienkauf beinhalten die Beurkundung des Kaufvertrags, die Eintragungen in das Grundbuch (Auflassungsvormerkung, Eigentümer, Grundschulden) und die Kosten für treuhänderische Abwicklung der Kaufpreiszahlung. Die Notarkosten belaufen sich im Regelfall auf 1,5 – 2,0 % des Kaufpreises.
Nichtabnahmeentschädigung
Wird ein genehmigtes Darlehen nicht abgerufen, also nicht ausgezahlt, ist die Bank berechtigt, für den entgangenen Zinsgewinn eine Entschädigung zu verlangen. Dies kommt z.B. zum Tragen, wenn das Objekt inzwischen an einen anderen Käufer verkauft wurde und somit die Darlehensgrundlage entfällt.
P
- Prolongation
Prolongation
Anschlussfinanzierung bei demselben Kreditinstitut zu neuen Darlehenskonditionen.
Prolongation
Anschlussfinanzierung bei demselben Kreditinstitut zu neuen Darlehenskonditionen.
R
- Restschuld
Restschuld
Die Restschuld entspricht der Darlehenssumme abzüglich der geleisteten Tilgungszahlungen. Die Restschuld zum Ende der Zinsbindung ist vor allem zur Bestimmung der Höhe der Anschlussfinanzierung relevant.
Restschuld
Die Restschuld entspricht der Darlehenssumme abzüglich der geleisteten Tilgungszahlungen. Die Restschuld zum Ende der Zinsbindung ist vor allem zur Bestimmung der Höhe der Anschlussfinanzierung relevant.
S
- Sollzins
- Sondertilgung
Sollzins
Der Sollzins beschreibt die Höhe der reinen Darlehensverzinsung ohne Zusatzkosten. Nicht berücksichtigt werden zusätzliche Darlehenskosten wie z.B. Bearbeitungsgebühren. Diese werden durch den Effektivzins ausgewiesen. Der Sollzins ist, abweichend vom Effektivzins, die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Zinszahlung und damit der Ratenhöhe einer Immobilienfinanzierung bzw. Baufinanzierung.
Sondertilgung
Eine über die regelmäßige Tilgung (z.B. die monatliche Rate) hinausgehende Zahlung wird als Sondertilgung bezeichnet. Sondertilgungsmöglichkeiten müssen im Darlehensvertrag festgehalten werden, da der Kreditgeber ansonsten das Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat.
Sollzins
Der Sollzins beschreibt die Höhe der reinen Darlehensverzinsung ohne Zusatzkosten. Nicht berücksichtigt werden zusätzliche Darlehenskosten wie z.B. Bearbeitungsgebühren. Diese werden durch den Effektivzins ausgewiesen. Der Sollzins ist, abweichend vom Effektivzins, die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Zinszahlung und damit der Ratenhöhe einer Immobilienfinanzierung bzw. Baufinanzierung.
T
- Tilgung
- Tilgungsersatz
- Tilgungsfreie Darlehen
Tilgung
Über die Zinsen hinausgehende Zahlung, die zur Reduzierung der Restschuld verwendet wird. Die Tilgung ist meist Teil der regelmäßigen, monatlichen Rate.
Tilgungsersatz
Es gibt die Möglichkeit, anstelle einer regelmäßigen Tilgung während der Zinsbindung einen Bausparvertrag, eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung zur endfälligen Tilgung, sprich nach Ablauf der Zinsbindung, abzutreten. Konkret bedeutet dies, dass der Kreditnehmer während der Darlehenslaufzeit lediglich Zinsen zahlt und erst am Ende der Laufzeit z.B. die im Bausparvertrag angesparte Summe zur Rückzahlung des Darlehensbetrages einsetzt.
Tilgungsfreie Darlehen
Bei dieser Darlehensform werden während der Darlehenslaufzeit in der Regel nur die Zinsen gezahlt. Die Rückzahlung des aufgenommenen Darlehensbetrages wird erst zum Ablauf der Vertragslaufzeit des Darlehens fällig. Tilgungsfreie Darlehen werden meist mit Tilgungsersatzprodukten gekoppelt, die am Ende der Darlehenslaufzeit das Darlehen ganz oder teilweise ablösen.
Tilgung
Über die Zinsen hinausgehende Zahlung, die zur Reduzierung der Restschuld verwendet wird. Die Tilgung ist meist Teil der regelmäßigen, monatlichen Rate.
U
- Umschuldung
Umschuldung
Grundsätzlich wird bei einer Umschuldung ein neuer Kredit aufgenommen, um einen bestehenden Kredit abzulösen. Sie bedeutet auch einen Wechsel des Kreditinstituts bei einer Anschlussfinanzierung.
Umschuldung
Grundsätzlich wird bei einer Umschuldung ein neuer Kredit aufgenommen, um einen bestehenden Kredit abzulösen. Sie bedeutet auch einen Wechsel des Kreditinstituts bei einer Anschlussfinanzierung.
V
- Variabler Zins
- Verkehrswert
- Volltilger
- Vorfälligkeitsentschädigung
Variabler Zins
Bei einer variablen Zinsvereinbarung wird der Zinssatz des Immobiliendarlehens während der Laufzeit an den Marktzins angepasst. Ein solches Darlehen kann in der Regel jederzeit abgelöst werden. Diese Art des Darlehens eignet sich somit vor allem für Zwischenfinanzierungen, bei der Spekulation auf fallende Zinsen oder auch für Kreditnehmer mit hohen Sondertilgungen.
Verkehrswert
Der Verkehrswert entspricht dem durchschnittlichen Gegenwert einer Immobilie bei regulärem Verkauf am freien Markt.
Volltilger
Darlehensform, bei dem das Darlehen innerhalb der Zinsbindungsdauer komplett zurückgezahlt wird.
Vorfälligkeitsentschädigung
Wird ein Darlehen vorzeitig, also vor Ablauf der Zinsbindung, zurückgezahlt, so ist die Bank berechtigt, für den entgangenen Zinsgewinn eine Entschädigung zu verlangen.
Variabler Zins
Bei einer variablen Zinsvereinbarung wird der Zinssatz des Immobiliendarlehens während der Laufzeit an den Marktzins angepasst. Ein solches Darlehen kann in der Regel jederzeit abgelöst werden. Diese Art des Darlehens eignet sich somit vor allem für Zwischenfinanzierungen, bei der Spekulation auf fallende Zinsen oder auch für Kreditnehmer mit hohen Sondertilgungen.
Z
- Zinsbindung
- Zinsfestschreibung
- Zinszahlungsdarlehen
- Zwischenfinanzierung
Zinsbindung
Die Zinsbindung, auch Zinsbindungsdauer genannt, beschreibt den vertraglich festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen das Immobiliendarlehen gleichbleibend verzinst wird. Lange Zinsbindungen gehen in der Regel mit höheren Zinssätzen einher.
Zinsfestschreibung
siehe Zinsbindung
Zinszahlungsdarlehen
siehe Tilgungsfreies Darlehen
Zwischenfinanzierung
Eine Zwischenfinanzierung ist eine in der Regel kurzfristige Finanzierungsart mit einem variablen Zinssatz oder einer Zinsbindung von ein bis zwei Jahren. Die eigentliche Immobilienfinanzierung ist zum Zeitpunkt der Zwischenfinanzierung bereits sichergestellt. Eine Zwischenfinanzierung wird z.B. abgeschlossen, wenn eine Immobilie, deren Erlös in die eigentliche Baufinanzierung eines Objektes einfließen soll, zum Zeitpunkt des eigentlichen Objekterwerbs noch nicht verkauft werden kann und das Geld dadurch erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung steht. Die Zwischenfinanzierung dient somit der Überbrückung bis zum Erlangen des Erlöses aus dem Verkauf der anderen Immobilie.
Zinsbindung
Die Zinsbindung, auch Zinsbindungsdauer genannt, beschreibt den vertraglich festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen das Immobiliendarlehen gleichbleibend verzinst wird. Lange Zinsbindungen gehen in der Regel mit höheren Zinssätzen einher.