Nichtabnahmeentschädigung

Wird ein genehmigtes Darlehen nicht abgerufen, also nicht ausgezahlt, ist die Bank berechtigt, für den entgangenen Zinsgewinn eine Entschädigung zu verlangen. Dies kommt z.B. zum Tragen, wenn das Objekt inzwischen an einen anderen Käufer verkauft wurde und somit die Darlehensgrundlage entfällt.

Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Kaufvertrages. Der Kaufvertrag muss von einem Notar in Form einer Niederschrift abgefasst und vorgelesen werden. Der Notar bezeugt darüber hinaus die eigenhändigen und aus freien Stücken getätigten Unterschriften der Vertragsparteien und belehrt diese über ihre Rechte und Pflichten.

Notarielle Schuldanerkenntnis

Ein vom Notar beurkundetes Dokument, in welchem der Darlehensnehmer einräumt, dem Darlehensgeber etwas zu schulden. Da der Darlehensnehmer mit einer notariellen Schuldanerkenntnis die Forderung nicht mehr bestreiten kann, handelt es sich dabei um einen vollstreckbaren Titel, mit dem die Bank eine sofortige Zwangsvollstreckung anordnen kann, falls der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Notarkosten

Die Kosten des Notars beim Immobilienkauf beinhalten die Beurkundung des Kaufvertrags, die Eintragungen in das Grundbuch (Auflassungsvormerkung, Eigentümer, Grundschulden) und die Kosten für treuhänderische Abwicklung der Kaufpreiszahlung. Die Notarkosten belaufen sich im Regelfall auf 1,5 – 2,0 % des Kaufpreises.