Grundbuch

Ein vom Amtsgericht geführtes öffentliches Register, in dem bestehende Eigentumsverhältnisse und Rechte an Grundstücken in Deutschland eingetragen werden.

Grunderwerbsteuer

Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Je nach Bundesland beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises.

Grundschuld

Die Grundschuld umfasst die Belastung eines Grundstücks und grundstücksgleichen Rechts, z.B. die auf dem Grundstück erbaute Immobilie, zur Haftungsabsicherung eines bestimmten Geldbetrages. Die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch dient der Bank somit als Absicherung des vergebenen Darlehens. Eine Grundschuld ist im Gegensatz zu einer Hypothek nicht an die Forderung aus dem Immobiliendarlehen gebunden und kann auch auf andere Forderungen übertragen werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Bank alle Darlehen, die der Kunde bei einer Bank aufnimmt, in Höhe der Grundschuld absichern kann, auch wenn die Restschuld des eigentlichen Immobiliendarlehens über die Zeit abnimmt. Mittels Zweckerklärung kann jedoch der Umfang der Forderung festgelegt werden.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer auf Grundstückseigentum inklusive deren Bebauung. Der Hebesatz als Grundlage der Höhe der zu zahlenden Steuer wird von der jeweiligen Kommune festgelegt. Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer, welche nur beim Kauf anfällt, ist die Grundsteuer jährlich zu zahlen.